Einsatz von Videoüberwachung

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Einsatz von Videoüberwachung

Videoüberwachung ist die Beobachtung von Räumen oder Außenbereichen mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Eine einfache Videoüberwachungsanlage besteht aus mindes-tens einer Kamera und einem Monitor für die Anzeige. Die Bilder können zusätzlich auf Vi-deoband gespeichert werden. Moderne Systeme funktionieren digital, liefern also computer-auswertbare Bilder und die Kameras sind an einen PC oder in einem Computernetzwerk angebunden.

videoüberwachung

Die Einsatzbereiche der Videotechnik und die dabei benutzten Technikkomponenten sind vielfältig. Videoüberwachung gehört auch in Deutschland zunehmend zum Alltag, vor allem an öffentlichen Plätzen, in Supermärkten, an Tankstellen oder in Fußgängerzonen. Sie werden dann CCTV-Systeme genannt (Closed Circuit Television = ständige Videoüberwachung). Neu installierte Systeme funktionieren so gut wie immer digital, werden in Computernetzwerken eingebunden und lassen sich damit über das Internet ansteuern. Grundlage für Datenübertragung im Internet ist das Internet-Protokoll, abgekürzt: IP. Die ge-nutzten Kameras haben dann wie jeder dem Internet angeschlossene Computer eine eigene Internetadresse. Sie werden als IP-Kameras oder Webcams bezeichnet. Irgendwo in der Welt aufgestellt, können sie über das World Wide Web (WWW) angesprochen werden. So lässt sich ein Platz in Madrid, ein Vogelnest in Köln oder das Wetter am geplanten Urlaubsort beobachten.


Hier soll es natürlich um betriebliche Anwendungen gehen. Videoüberwachung wird bei-spielsweise eingesetzt zur Zugangskontrolle, zur Qualitätskontrolle in der Produktion, zur Überwachung von Außengrenzen eines Werksgeländes, oder auch um Diebstahl zu vermei-den oder Unfälle im Betrieb zügig zu erkennen. Bei der Zugangskontrolle ist die Videokamera quasi ein „verlängertes Auge“. Von einem Bü-ro aus können Gäste an der Eingangstür gesehen, angesprochen und erkannt werden. Die Zugangstür wird geöffnet. Die Kamera ist häufig schwenkbar und hat eine Zoom-Funktion, um die Person genauer erkennen zu können. Dieses Verfahren wird auch zum Beispiel beim Zugang zu sensiblen Räumen, wie Labors, Rechenzentren oder Forschungsabteilungen ge-nutzt. In der Regel werden die Bilder nicht gespeichert. Da die von einer IP-Kamera aufgezeichneten Bilder über das Internet übertragen und an allen Orten angezeigt werden können, könnten die Bilder vom Abteilungsleiter in seiner Wohnung oder vom externen Sicherheitsdienst angesehen werden. Dies setzt natürlich einen besonderen, z.B. durch Passwort abgesicherten Internetzugang voraus.

Ein weiteres Anwendungsgebiet des Videoeinsatzes ist die Überwachung der Außengrenzen des Werksgeländes, der Laderampe, der Parkplätze, usw. Es geht im Allgemeinen darum, Diebstahl oder Zerstörungen vorzubeugen oder auch die Sicherheit der Beschäftigten bei Dunkelheit auf den Parkplätzen zu gewährleisten. Häufig sind die Videoanlagen mit Bewe-gungsmeldern verbunden oder die Videosoftware verfügt über eine Bewegungserkennung. Die Software „Nice“ beispielsweise erkennt, wenn auf den aufgezeichneten Bildern Personen eine gedachte Linie überqueren. Diese Linie kann einen schützwürdigen Raum mit wertvol-len Materialien abgrenzen. Denkbar ist auch ein Werkszaun, ein Flur, eine Garage. Dieses ›Erkennen‹ kann dann – je nach Programmierung – verschiedene IT-Funktionen auslösen: Beginn der Speicherung, Alarm beim Sicherheitsdienst, Signal und Bildübertragung an den PC des Abteilungsleiters.

In Bereichen, in denen sich die Beschäftigten nur ausnahmsweise aufhalten, ist dieser Einsatz - vernünftig geregelt - eher unkritisch einzuschätzen. Problematisch und ein wesentlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten liegt vor, wenn die Beschäftigte mit Hilfe der Videokameras bei ihrer regulären Arbeit aufzeichnen werden. Auch hier tragen die Arbeitgeber häufig Gründe des Verlustes oder der Zerstörung von Materialien vor, und argumentieren manchmal mit der persönlichen Sicherheit der Beschäftigten. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es auch zunehmend Software gibt, um die großen Datenmengen der Videoaufzeichnungen automatisiert auszuwerten, auf verdächtiges Verhalten, zu ungewöhnlichen Urzeiten usw.

Ein wichtiger Einsatzbereich von Videokamera, aber noch etwas Zukunftsmusik, ist sie so-genannte Mustererkennung. Ein populäres Anwendungsbeispiel ist die Gesichtserkennung, aber auch die Erkennung von Autokennzeichen bei der LKW-Maut. Die Mustererkennungs-software versucht z. B., auf der Grundlage umfangreicher Bilddatenbanken und typischer Gesichtsmerkmale aus einer Menge von Menschen eine bestimmte Person durch Vergleich mit den gespeicherten Personenbildern zu erkennen. Interessant ist diese Anwendung auch in vielen Produktionsbereichen, um zum Beispiel die Sichtskontrolle bei der Qualitätsprüfung zu automatisieren. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eine Rationalisierung, die Videoüberwachung von Beschäftigten spielt eine untergeordnete Rolle.

>>> Grafik zur Hardwarestruktur videoanlage fehlt !!! hier Ersatz??


Wichtigste Komponente einer komplexen CCTV-Überwachungsanlage ist die Zentrale. Sie ist u.a. zuständig für: - die Steuerung der einzelnen Kameras - die Verteilung der Videosignale auf einzelne Monitore - die Speicherung bzw. Protokollierung von bestimmten Informationen - die Verbindung zu Bedien- und Anzeigeeinheiten - die Kommunikation mit anderen Systemen, z.B. einer Gefahrenmeldeanlage oder einer Zutrittskontrollanlage


Die ff. Grafik zeigt den typischen Aufbau einer Videoüberwachungsanlage, hier mit einem Internetanschluss. Wir gehen im folgenden immer von einem digitalen Video-System, mit digitaler Speicherung und ggf. weiteren Verarbeitungsmöglichkeiten aus. Die wichtigsten Komponenten mit ihren Leistungsmerkmalen sind: • Kameras an unterschiedlichen Standorten; fest installiert, schwenkbar; ggf. mit Zoom, unterschiedliche Brennweite, Lichtempfindlichkeit, … ; die Kameras werden immer kleiner, unauffälliger • Anlagen kombiniert mit Zusatzgeräten wie Bewegungsmeldern, auch Mikrophonen, Ton-aufnahmen • PC oder Server zur Speicherung von Daten; ggf. zeitliche Begrenzung des Aufzeichnens; Überschreiben der gespeicherten Bilddateien, zum Beispiel nach 24 Stunden • zusätzliche Software, wie Bild- oder Bewegungserkennung, usw. • Verfahren der Datenübertragung; Archivierung und Löschung.

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